Vergleich zwischen CSDDD & Lieferkettengesetz (LkSG)🚚
- Anna Neumann
- 31. Mai 2024
- 2 Min. Lesezeit
Die Nachhaltigkeit der Lieferkette ist eine wichtige Überlegung, und transparente und faire Praktiken führen zu nachhaltigeren Betriebsabläufen. Kürzlich erlassene Richtlinien auf deutscher (LkSG) und EU-Ebene (CSDDD) verpflichten Unternehmen, potenzielle Risiken in ihren Wertschöpfungsketten zu bewerten und zu verringern.
➡️Diese Richtlinien unterscheiden sich jedoch in mehreren Aspekten:
1. Worum geht es?
LkSG: Spezifiziert die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette.
CSDDD: Erfordert eine Analyse der Auswirkungen der Lieferkette auf Umwelt und Menschenrechte und zusätzliche spezifische Sorgfaltsstandards, einschließlich Verpflichtungen zum 1,5°C-Ziel.

2. Wie wird der Klimawandel berücksichtigt?
LkSG: Kein spezieller Fokus auf Klimaminderungspläne innerhalb der Lieferkette.
CSDDD: Verlangt von Unternehmen die Entwicklung und Umsetzung eines jährlichen Übergangsplans gemäß den Richtlinien der CSRD, um eine Übereinstimmung mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C gemäß dem Pariser Abkommen sicherzustellen.

3. Welcher Teil der Wertschöpfungskette wird berücksichtigt?
LkSG: Berücksichtigt nur die vorgelagerte Wertschöpfungskette
CSDDD: Erfordert die Berücksichtigung sowohl der vorgelagerte als auch nachgelagerte Wertschöpfungskette

4. Wann ist zu berichten?
LkSG: Der erste Bericht muss spätestens 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden, bis 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und bis 2024 für solche mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
CSDDD: bis 2027 für Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden EUR; bis 2028 für solche mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 900 Millionen EUR und bis 2029 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen EUR.

5. Wie viele Unternehmen sind betroffen?
LkSG: Etwa 4.800 deutsche Unternehmen sind direkt betroffen.
CSDDD: Betrifft etwa 5.500 große EU-Unternehmen.

6. Wer muss berichten?
LkSG: Gilt für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern und einem Mindestumsatz von 450 Millionen EUR.
CSDDD: Gilt für EU- und Nicht-EU-Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern, wobei EU-Unternehmen einen globalen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen EUR und Nicht-EU-Unternehmen einen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen EUR innerhalb der Union haben müssen.

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